HSV-ABSAM; Zweigverein Alpinismus

Der Zweck unseres Vereines, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, liegt in der Förderung der Ausübung des Bergsportes als Amateur, insbesondere für aktive und ehemalige Angehörige des österreichischen Bundesheeres und deren Familien, sowie zusätzlich für einen offenen Kreis von interessierten und geeigneten Personen.
(§ 2 der Statuten)

Mitglied werden

Gemäß § 5 der Statuten dürfen nur natürliche Personen aufgenommen werden. Zivildiener kön- nen nicht berücksichtigt werden. Über die Aufnah- me von Mitgliedern ent- scheidet der Zweigver- einsvorstand. Die Auf- nahme kann ohne Anga- be von Gründen verwei- gert werden.
Die erste Mitgliedsprämie beträgt € 20.--, jeder wei- tere Jahresbeitrag nur mehr € 6.-- und berechtigt zur Teilnahme an den ge- botenen Veranstaltungen, Unternehmungen und Vorhaben, sowie zur Nutzung aller dem Verein zugänglichen bzw. über- lassenen Infrastruktur. Die detaillierten Möglichkei- ten, Rechte und Pflichten sind in den Statuten des Vereins, beim Vorstand oder auch in unserer Homepage jederzeit einsehbar.

Benützungsordnung

Kletterhalle Andreas Hofer-Kaserne

Interessierte Benützer sind aufgefordert, sich an die in der Halle angeschlagene Benützungsordnung peinlichst genau zu halten. Die eingeteilten Journaldienste der Kaserne haben den Auftrag laufend Überprüfungen durchzuführen.
Für unsere Vereinsmitglieder wird ausdrücklich auf die Zutritts- und Benützungsvorgaben, welche in den "NEWS" nachzulesen sind, verwiesen.

ACHTUNG
Nur Heeresangehörige und HSV-Mitglieder mit Ausweis darf die Sporthalle benützen. Es dürfen keine anderen Personen mitgenommen werden. Andere Betreuungseinrichtungen (Sauna, Kraftraum, Cafeteria) dürfen nicht betreten werden

Viel Spass beim Klettern !!!!


1. Benützungsberechtigte - Benützungszeiten:

- Angehörige des Präsenzstandes und Zivilbedienstete des ÖBH,
- Angehörige von Kadersoldaten,
- Mitglieder des HSV,
- sonstige Gäste in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch KasKdt.

In der Normdienstzeit (0730 – 1615) ist die Benützung der Halle ausschließlich Angehörigen des ÖBH vorbehalten.
In den übrigen Zeiten können alle Berechtigten die Halle benützen, außer es stehen dienstliche Interessen dagegen.
ÖBH OrgEt die außerhalb der Normdienstzeit Ausbildungen durchführen bzw. HSV – Gruppen, haben dies rechtzeitig (mind. 1 Tag vorher) beim OvT zu melden.
Es ist auch die gleichzeitige Benützung durch Berechtigte verschiedener Personengruppen möglich, wenn keine Behinderung dadurch gegeben ist.

2. Gymnastik- und Kletterhalle

2.1 Zweck :

Die Halle dient:
- in erster Linie der Sport – Aus- und Weiterbildung von Rekruten und Kadersoldaten der 6.JgBrig(HGeb) und des MilKdoT,
- anderen Angehörigen des ÖBH,
- und dem Training von HSV-Sektionen.
zur
- Ausbildung der Rekruten hinsichtlich Ziele der TrpGebAusb bzw. spezTrpGebAusb,
- Ausbildung und Fortbildung des qualifizierten Gebirgspersonals,
- Kursvorbereitung für Teilnehmer an Gebirgslehrgängen,
- für ÖBH Kletterwettkämpfe,
- für Vereinszwecke des HSV.

2.2 Benützungsbestimmungen:

Ordnung, Sauberkeit:
· Die Halle darf nur mit sauberen Sportschuhen über den Umkleideraum (Schmutzschleuse) betreten werden.
· In der gesamten Halle gilt RAUCHVERBOT.
· Müll ist beim Verlassen der Halle wieder mitzunehmen, selbst verursachte Verunreinigung ist durch den Verursacher wieder zu beseitigen.
· Der Sollzustand (Matten, Sportgerät etc.) ist durch jeden Benützer vor Verlassen wieder herzustellen.
· Das Benützen von Radiogeräten etc. ist nur mit Zustimmung aller in der Halle Anwesenden gestattet.
· Reinigung der Halle und Überprüfung des Reinigungszustandes durch die LKp.
· Bei der Benützung von Magnesium darf ausschließlich nur gebundenes Material (Magnesium Bälle/Wall Mate) verwendet werden.
· Das Lagern von Ausrüstungsgegenständen in der Halle ist verboten.
· Liegengebliebene Gegenstände sind beim OvT abzugeben und können dort auch wieder vom Besitzer abgeholt werden.
· Eine Zweckentfremdung der Halle ist in jeglicher Hinsicht verboten.
· Bei Nichtbefolgen der Benützungsordnung kann der KasKdt ein Benützungsverbot für einzelne Benützer verfügen.
· An der rechten Seite der Kletterwand befinden sich die Kletterregeln sowie die Beschreibungen zu den Routen.

Schlüsselordnung:
· Der Schlüssel/Chipkarte der Halle befindet sich beim OvT und ist gegen Hinterlegung eines Lichtbildausweises gegen Unterschrift auszufassen. Eine Übergabe des Schlüssels/Chipkarte in der Halle an nachfolgende Benützer ist ausnahmslos verboten.

Benützungsbuch:
· Jeder Benützer hat sich leserlich in das Benützungsbuch der Kletterwand mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift einzutragen. Schäden und Vorkommnisse, lockere Griffe etc. sind zu vermerken und während der Dienstzeit an die Hallenwarte
Vzlt Hansjörg RUNGGATSCHER (06644885670) oder
OStWm Gottfried SCHLECHTER (06643996715) zu melden.
· Mit der Eintragung in das Benützungsbuch erklärt der Benützer der Halle, dass er die Benützungsordnung und die Sicherheitsbestimmungen kennt und verpflichtend einhält.
· Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden usw. können auch in das Benützungsbuch eingetragen werden.

Instandhaltung:
· Die Hallenwarte sind beauftragt die Kletterwand instand zu halten, die Sicherheitseinrichtungen periodisch (pro Quartal) zu überprüfen und eventuelle Sicherheitsmängel an KasKdt zu melden. Diese Überprüfungen sind im Benützungsbuch zu vermerken.
· Die Bedienung der Hydraulikschwenkanlage hat durch eingeschultes Personal gemäß Bedienungsanleitung zu erfolgen.
· Routen werden ausschließlich durch qualifiziertes Gebirgspersonal bei Bedarf und zeitlicher Möglichkeit neu errichtet bzw. umgesetzt.

Verhalten bei Unfällen:
· Bei Unfällen aller Art ist der OvT zu verständigen (siehe Rufnummernliste).
· Wenn Material aus dem Erste-Hilfe Kasten verwendet wird, ist dies im Benützungsbuch zu vermerken.

2.3 Sicherheitsbestimmungen:

· Die in der Halle angeschlagenen Kletterregeln und Sicherheitsbestimmungen sind zwingend einzuhalten.
· Klettern ist grundsätzlich nur mit Seilsicherung gestattet.

Ausnahmen:
a) Boulderbereich mit unterlegter Matte
b) gesamte Wand bis zu einer Höhe von 4 Meter Griffhöhe (Hand) darf nicht überschritten werden (rote Markierung)

· Ein Verrücken der Matten aus dem Boulderbereich ist nicht gestattet.
· Die Benützung der Kletterwand darf nie alleine erfolgen, außer durch qualifiziertes Alpinpersonal und Soldaten, die einer Überprüfung bzw. Einweisung durch einen qualifizierten Alpinisten HBF oder HBG unterzogen wurden.
· Die Einweisung oder Überprüfung ist durch den Überprüfenden in das Benützungsbuch namentlich einzutragen.
· Eine Einweisung bzw. Überprüfung ist nur für Soldaten (GWD u. Kader) verpflichtend.
· Zivile Vereine haben eine Einweisung in die Benützungsordnung im eigenen Bereich sicherzustellen.
· Alle in einer Route vorhandenen Zwischensicherungen müssen eingehängt werden.
· Das Klettern ist nur mit Reibungskletterschuhen, leichten Kletterschuhen oder Turnschuhen erlaubt.
· Ein Queren der Kletterwand ist nur dann gestattet, wenn sich keine anderen Kletterer im Vorstiegsbereich befinden.
· Andere Seilschaften dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
· Den Weisungen von qualifiziertem Gebirgspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.
· Das alleinige Klettern mittels Steigklemme ist nur qualifiziertem Gebirgspersonal gestattet.
· Beim Top-Rope Klettern erfolgt die Umlenkung entweder über die Sicherungskette oder mindestens zwei Karabiner mit Schraubsicherung.
· Das Anseilen hat immer mittels gefädeltem Achterknoten zu erfolgen (kein Bulin, Sackstich oder Karabiner).
· Der Kletterer ist für die Verwendung, Wartung, Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen von seiner persönlichen Kletterausrüstung (Anseilgeschirr, Sicherungsgeräte, Seile usw.) selbst verantwortlich.
· Gravierende Sicherheitsmängel sind sofort während der Dienstzeit an die Hallenwarte oder die BetrSta bzw. nach Dienst an den OvT zu melden.
· Selbständige Veränderungen an den Griffen, Haken und baulichen Sicherungseinrichtungen sind verboten.
· Bei Erkennen von Sicherheitsmängeln oder Gefährdung beim Kletterbetrieb ist jeder Benützer verpflichtet, einzugreifen.

3. Überwachung - Dienstaufsicht:

Für die Einhaltung der Benützungsordnung ist in erster Linie der Benützer bzw. der Kommandant/Ausbildungsleiter der übenden Soldaten und Vereine (vor allem auch für die Reinlichkeit beim Verlassen) verantwortlich.

Darüber hinaus überprüft der OvT die Einhaltung der Benützungsordnung. Nach Ausgabe des Schlüssels hat der OvT mindestens einmal die Halle zu kontrollieren. Diese Überprüfung ist im Benützungsbuch zu vermerken.

Diese Benützungsordnung ist durch die Kden/TE und Sektionen allen Soldaten, Zivilbediensteten und Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.

Kontakt

Heeressportverein Absam Alpinismus
Zweigvereins-Leiter:
Roland TRUTSCHNIG
Truppenübungsplatz HOCHFILZEN
6395 HOCHFILZEN, Schüttachstr. 1

0664 6226433

E-Mail schreiben

Vereinsabende

An jedem Donnerstag  treffen wir uns um 1800 Uhr zu einem Vereinsabend (Stammtisch).

Dabei wird informiert, Erfahrungen ausgetauscht, geplant und die Gesellschaft gepflogen.

Die Abende finden im Gasthaus RÖMERWIRT in AMPASS statt.


KOMM AUCH DU !!!

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